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   BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75   

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https://dejure.org/1975,5633
BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75 (https://dejure.org/1975,5633)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1975 - 4 StR 321/75 (https://dejure.org/1975,5633)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1975 - 4 StR 321/75 (https://dejure.org/1975,5633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung - Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Besorgnis der Gefährdung der Sittlichkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75
    Hartnäckiges Leugnen eines Angeklagten darf jedenfalls für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75
    Hartnäckiges Leugnen eines Angeklagten darf jedenfalls für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75
    Der Revisionsführer hätte nicht nur die Tatsache der Ablehnung der Beweisanträge, sondern den Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses angeben müssen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); durch bloße Bezugnahme auf Aktenstücke kann das nicht ersetzt werden (BGHSt 3, 213/214; 21, 334/340).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75
    Der Revisionsführer hätte nicht nur die Tatsache der Ablehnung der Beweisanträge, sondern den Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses angeben müssen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO); durch bloße Bezugnahme auf Aktenstücke kann das nicht ersetzt werden (BGHSt 3, 213/214; 21, 334/340).
  • BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74

    Rechtswidrigkeit der tätlichen Abwehr eines ehrverletzenden Angriffs durch Worte

    Auszug aus BGH, 24.07.1975 - 4 StR 321/75
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß von der Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit auch Vorgänge und Prozeßhandlungen erfaßt werden, die mit dem Teil der Hauptverhandlung, für den der Ausschluß der Öffentlichkeit angeordnet worden ist, in unmittelbarem Zusammenhang stehen und sich aus ihm unmittelbar ergeben (Entscheidungen vom 28. Januar 1971 in GA 1972, 184 sowie vom 7. Mai 1974 bei Dallinger in MDR 1975, 194, 198).
  • BGH, 17.01.1979 - 4 StR 722/78

    Nichtwiederherstellung der Öffentlichkeit nach deren Ausschluss bei der

    Der gemäß § 172 Nr. 4 GVG ergangene Beschluß (Bl. 204 d.A.) bezog sich allein auf die Vernehmung der Zeugin Kornelia W. Eine Auslegung dahingehend, daß damit die Öffentlichkeit auch für alle mit dieser Vernehmung in Zusammenhang stehenden Verfahrensvorgänge ausgeschlossen werden sollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1978 - 4 StR 269/78 - sowie vom 24. Juli 1975 - 4 StR 321/75 -), läßt dieser gemäß § 172 Nr. 4 GVG ergangene Beschluß schon von seinem Wortlaut her nicht zu, dies umsoweniger, als auch nach Entlassung der Zeugin Wittenborg nicht öffentlich zur Sache verhandelt worden ist (vgl. Bl. 206 d.A.).
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